Tipps zum Kauf von Silvester-Feuerwerk
Silvester-Feuerwerk kaufen: Ein Jahreswechsel ohne Feuerwerk ist unvorstellbar. Auf diese Punkte muss geachtet werden.
© Unsplash/Daniel Mayo
Beim Kauf von Silvester-Feuerwerk sollte auf zertifizierte Produkte geachtet werden.
Schon die alten Germanen wollten mit Feuer-Festen am Jahresende die bösen Geister vertreiben und auch heute geht es spätestens um Mitternacht nach draußen in die Kälte, um den bunten Himmel zu bestaunen. Doch noch schöner ist es, selbst aktiv zu werden und mit Böllern und Raketen das neue Jahr zu begrüßen. Ab dem 29. Dezember gibt es in Berlin an nahezu jeder Ecke wieder die Möglichkeit, sich mit Feuerwerkskörpern aller Art einzudecken. Ob sprühende Vulkane, Knallfrösche oder in allen Farben leuchtende Geschosse, für jeden ist etwas dabei.
Doch worauf muss beim Kauf eigentlich geachtet werden?
Zunächst sollten die Böller nicht auf dem Schwarzmarkt erworben werden. Tragen die Artikel nicht den Vermerk, dass sie von der Bundesanstalt für Materialprüfung, kurz BAM, zugelassen sind, sollte man lieber die Finger davon lassen. Meist haben die illegalen Waren eine deutlich höhere Sprengkraft als die hier zugelassenen Produkte und sind dadurch hochgefährlich.
Für Kinder und Jugendliche sind lediglich Feuerwerkskörper der Klasse I (dazu zählen Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Bengalisches Feuer) zugelassen. Alle anderen Artikel dürfen nur von Erwachsenen gekauft und gezündet werden. Und obwohl schon zwei Tage vor Silvester eingekauft werden kann, ist das Abfeuern nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt.
Für diejenigen, die es bei soviel Vorschriften nun doch vorziehen, die bunte Pracht aus der Ferne zu bestaunen, gibt es natürlich auch in diesem Jahr mehrere Großfeuerwerke im Berliner Raum. Neben dem Riesenfeuerwerk der Silvesterparty am Brandenburger Tor, gibt es zum Beispiel in der Kulturbrauerei in Prenzlauer Berg und in der Nähe der Oberbaumbrücke in Friedrichshain-Kreuzberg Höhenfeuerwerke zu sehen.
Für Kinder und Jugendliche sind lediglich Feuerwerkskörper der Klasse I (dazu zählen Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Bengalisches Feuer) zugelassen. Alle anderen Artikel dürfen nur von Erwachsenen gekauft und gezündet werden. Und obwohl schon zwei Tage vor Silvester eingekauft werden kann, ist das Abfeuern nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt.
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